Unter dem Begriff „ökologisches Gewässerentwicklungskonzept“ (GEK) sind verpflichtende „integrale Pflichtmaßnahmen an Gewässern“ zur ökologischen Gewässerentwicklung wie z.B. Uferaufweitungen, Anlegung von Flachwasserzonen, Herstellung von mäandrierenden Gewässerverläufen u.a. zu verstehen. D.h.,... mehr